AGB
Klare Regeln. Faire Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Horizon Marketing Agency gegenüber gewerblichen Kunden.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen zwischen der Horizon Marketing Agency, Inh. Zain Abdelsalam, und ihren Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Social Media Marketing, strategisches Marketing, Content-Erstellung, Fotografie, Videoerstellung, Videoproduktion, Postproduktion, Kampagnenentwicklung, Marketingberatung sowie damit zusammenhängende kreative und kommunikative Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Horizon Marketing Agency ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und Projektvereinbarungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anbieter
Vertragspartner und Anbieter sämtlicher Leistungen ist die Horizon Marketing Agency mit Sitz in Krefeld.
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Anbieter und Vertragspartner des Kunden ist:
Horizon Marketing Agency
Inh. Zain Abdelsalam
Leyentalstraße 103
47799 Krefeld
Deutschland
E-Mail: info@horizon-marketing.de
Die Horizon Marketing Agency erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Videoerstellung, Fotografie, Content-Produktion, Unternehmensmarketing und strategische Markenkommunikation.
Nachfolgend wird die Horizon Marketing Agency als „Agentur“ und der jeweilige Auftraggeber als „Kunde“ bezeichnet.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung zustande.
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Anfragen des Kunden sind grundsätzlich unverbindlich.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots der Agentur durch den Kunden, durch eine Auftragsbestätigung der Agentur oder durch eine sonstige eindeutige individuelle Vereinbarung zustande.
Die Annahme kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, elektronisch oder auf einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
Soweit ein Angebot eine bestimmte Gültigkeitsdauer enthält, ist dieses nur innerhalb des angegebenen Zeitraums verbindlich.
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs gelten als zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Angebots sind.
Die Agentur ist berechtigt, hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vor Durchführung der Zusatzleistungen informiert.
4. Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der individuellen Projektvereinbarung.
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Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden.
Zum Leistungsangebot können insbesondere gehören:
Social Media Marketing und Betreuung, Strategieentwicklung, Redaktionsplanung, Erstellung von Social-Media-Inhalten, Content-Produktion, Fotoaufnahmen, Videoproduktionen, Reels und Kurzvideos, Videoschnitt, Bildbearbeitung, Postproduktion, Kampagnenentwicklung, Werbeanzeigenmanagement, Marketingberatung sowie Marken- und Unternehmenskommunikation.
Bei kreativen Leistungen besitzt die Agentur innerhalb des vereinbarten Briefings einen angemessenen gestalterischen und konzeptionellen Spielraum.
Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Agentur die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionsraten, Leads, Kundenanfragen, Verkäufe, Umsätze oder vergleichbare Ergebnisse garantiert.
Werbebudgets, Plattformkosten, Lizenzkosten, Stockmaterial, Musiklizenzen, Models, Sprecher, Locations, Requisiten, Fahrtkosten oder andere Fremdkosten sind nur im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die erfolgreiche Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit.
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Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu können insbesondere Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Texte, Fotos, Videos, Produktinformationen, Preisangaben, Ansprechpartner, Social-Media-Zugänge, Werbekonten und sonstige erforderliche Informationen gehören.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Angaben verantwortlich.
Notwendige Entscheidungen, Rückmeldungen und Freigaben sind innerhalb angemessener Zeit vorzunehmen.
Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden entsteht, kann nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden.
Zugangsdaten und Passwörter sind von beiden Parteien angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
6. Inhalte und Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
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Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung und Weitergabe sämtlicher von ihm bereitgestellter Inhalte und Materialien berechtigt ist.
Dies betrifft insbesondere Fotografien, Videos, Logos, Marken, Grafiken, Texte, Musik, Schriftarten, Produktabbildungen und sonstige geschützte Inhalte.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
Soweit Personen im Auftrag des Kunden fotografiert oder gefilmt werden, ist der Kunde für die erforderlichen Einwilligungen verantwortlich, sofern die Einholung entsprechender Einwilligungen nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen wurde.
Für Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Templates und sonstige Inhalte externer Anbieter gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
Werden aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche Dritter gegenüber der Agentur geltend gemacht, stellt der Kunde die Agentur hiervon frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte zu erstellen oder zu veröffentlichen.
7. Projektablauf und Freigaben
Projekte werden strukturiert umgesetzt. Freigaben des Kunden bilden die Grundlage für die weitere Bearbeitung und Veröffentlichung.
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Der konkrete Projektablauf richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrages.
Projekte können insbesondere aus verschiedenen Phasen wie Konzeption, Planung, Produktion, Aufnahme, Rohschnitt, Feinschnitt, Bildbearbeitung, Content-Planung und Veröffentlichung bestehen.
Die Agentur kann dem Kunden Zwischenstände zur Prüfung und Freigabe vorlegen.
Mit einer ausdrücklichen Freigabe bestätigt der Kunde, dass der betreffende Projektstand auf dieser Grundlage weiterverarbeitet beziehungsweise veröffentlicht werden darf.
Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Freigabe insbesondere Namen, Schreibweisen, Preise, Leistungsangaben, Termine, Bildauswahl und sonstige unternehmensbezogene Informationen zu überprüfen.
Änderungswünsche nach einer bereits erteilten Freigabe können als zusätzliche Leistung berechnet werden, sofern sie nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen.
Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Eine ausbleibende Rückmeldung des Kunden gilt nicht automatisch als Freigabe, kann jedoch zu einer Verschiebung des geplanten Projekt- oder Veröffentlichungstermins führen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
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Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Agentur ist berechtigt, bei größeren oder umfangreicheren Projekten angemessene Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
Werbebudgets, Plattformgebühren, Fremdleistungen und vergleichbare Kosten können vor deren Beauftragung oder Verwendung vollständig als Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist die Agentur nach vorheriger Mitteilung berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten, soweit dies im Einzelfall angemessen ist.
Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung eingeräumt.
9. Abnahme
Abnahmefähige Arbeitsergebnisse werden dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt.
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Soweit im Rahmen des Auftrages ein abnahmefähiges Werk erstellt wird, stellt die Agentur dieses dem Kunden nach Fertigstellung zur Prüfung zur Verfügung.
Der Kunde prüft das Arbeitsergebnis innerhalb angemessener Zeit auf Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen.
Festgestellte Mängel oder wesentliche Abweichungen sollen der Agentur möglichst konkret mitgeteilt werden.
Die Abnahme darf bei werkvertraglichen Leistungen nicht allein wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
Bei berechtigten Mängeln erhält die Agentur zunächst die Möglichkeit, diese innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu beseitigen.
Für laufende Marketing-, Social-Media-, Beratungs- oder Betreuungsleistungen, bei denen kein konkretes abnahmefähiges Werk geschuldet wird, findet eine Abnahme nur statt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der jeweiligen Leistung ergibt.
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
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Urheberrechte verbleiben bei dem jeweiligen Urheber. Dem Kunden werden die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten finalen Arbeitsergebnissen für eigene Marketing-, Werbe- und Kommunikationszwecke.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf eigenen Webseiten, Social-Media-Kanälen, Präsentationen sowie in digitalen und gedruckten Werbemitteln.
Technisch erforderliche Anpassungen wie Größenänderungen, Formatänderungen oder Zuschnitte für unterschiedliche Medien und Plattformen sind im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks zulässig.
Rechte an Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Templates oder sonstigen Drittinhalten werden nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen übertragen.
Eine Herausgabe von Rohmaterial, RAW-Dateien, ungeschnittenem Videomaterial, Projektdateien, offenen Schnittdateien, Photoshop-Dateien oder vergleichbaren Produktionsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine dauerhafte Archivierung von Roh- und Projektdateien durch die Agentur ist ebenfalls nur geschuldet, wenn hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung besteht.
11. Wartung, Support und Pflege
Laufende Betreuung, Pflege und Support sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn diese Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
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Eine laufende Betreuung, Pflege oder Überwachung von Social-Media-Kanälen, Werbekampagnen, Accounts oder sonstigen Marketingmaßnahmen ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Umfang, Häufigkeit und Inhalt der laufenden Betreuung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Nach Abschluss eines Einzelprojektes besteht ohne gesonderte Vereinbarung keine Verpflichtung zur dauerhaften Pflege, Aktualisierung oder Weiterentwicklung der erstellten Inhalte.
Bei Leistungen auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube oder vergleichbaren Diensten ist die Agentur auf die technischen und organisatorischen Möglichkeiten des jeweiligen Plattformbetreibers angewiesen.
Für Änderungen von Funktionen, Algorithmen, Reichweitenmechanismen, Richtlinien oder technischen Schnittstellen dieser Plattformen übernimmt die Agentur keine Verantwortung, soweit diese Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Bei Account-Sperrungen oder Einschränkungen kann die Agentur im vereinbarten Umfang Unterstützung leisten. Ein Erfolg bei der Entsperrung oder Wiederherstellung eines Accounts kann jedoch nicht garantiert werden.
12. Gewährleistung
Bei mangelhaften Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Die Agentur erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung.
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Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Der Kunde hat der Agentur bei einem berechtigten Mangel zunächst die Möglichkeit zu geben, den betreffenden Mangel zu prüfen und innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn das Arbeitsergebnis wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang abweicht.
Reine Geschmacksfragen oder nachträglich geänderte gestalterische Vorstellungen begründen keinen Mangel, sofern das Arbeitsergebnis dem zuvor vereinbarten Briefing entspricht.
Kein von der Agentur zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Änderungen von Social-Media-Plattformen, technischen Drittanbietern oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegenden Umständen entstanden ist.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei berechtigten Mängeln bleiben unberührt.
13. Haftung
Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Vorgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Agentur haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und für den Vertrag typischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Agentur haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder Entscheidungen von Drittplattformen und Dienstleistern, soweit diese Umstände nicht von der Agentur zu vertreten sind.
Gleiches gilt insbesondere für Reichweitenverluste, Algorithmusänderungen, technische Störungen, Sperrungen oder Funktionsänderungen bei Social-Media- und Werbeplattformen, sofern die Agentur diese nicht schuldhaft verursacht hat.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Laufende Verträge können entsprechend der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.
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Bei projektbezogenen Einzelaufträgen richtet sich die Vertragsdauer nach dem vereinbarten Projektumfang und endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Für laufende Social-Media-, Marketing- oder Betreuungsverträge gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
Wurde bei einem unbefristeten laufenden Vertrag keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit auf eine Leistung gesetzliches Werkvertragsrecht Anwendung findet, bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte ebenfalls unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen sowie vom Kunden veranlasste und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen und Kosten sind im Falle einer Vertragsbeendigung nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.
Nach Beendigung einer laufenden Betreuung werden nicht mehr benötigte Zugriffsrechte der Agentur auf Accounts des Kunden entfernt beziehungsweise an den Kunden zurückgegeben, soweit dies technisch möglich ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
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Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Horizon Marketing Agency und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuell getroffene Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Krefeld als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
